Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hobby-Wohnwagenwerk GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die technischen Standards der Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA. Wir überprüfen unsere Website regelmäßig hinsichtlich der Barrierefreiheit und passen diese Erklärung bei Bedarf an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.beachy.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aktuell erfüllt die Website die Anforderungen der EN 301 549 (bzw. WCAG 2.1 – Level AA) teilweise.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
Alt-Attribute (Bilder): Auf verschiedenen Seiten unseres Webauftritts sind Bilder ohne Alternativtexte (ALT-Attribute) eingebunden. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien erhalten keine Beschreibung des Bildinhalts, was die Nutzung der Website erschwert oder Informationen unzugänglich macht. Dieser Mangel ist auf die manuelle Pflege älterer Inhalte zurückzuführen.
Geplante Maßnahme: Die betroffenen Bilder werden sukzessive überarbeitet und mit geeigneten Alternativtexten versehen. Neue Inhalte werden bereits barrierefrei erstellt.
Anwendung “360°-Innenansichten”: Auf unserer Website bieten wir interaktive 360°-Innenansichten von Campingfahrzeugen an. Diese ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern, die Innenräume virtuell zu erkunden, indem sie mit der Maus navigieren oder scrollen. Diese Funktion ist derzeit jedoch nicht barrierefrei gestaltet. Personen, die Screenreader oder ausschließlich die Tastatur verwenden, können diese Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen, da die Navigation visuell und per Mausinteraktion erfolgt.
Alternative Inhalte:
Als eingeschränkt barrierefreie Alternative stehen statische Innenraumfotos der Campingfahrzeuge zur Verfügung. Diese sind auf den jeweiligen Fahrzeugseiten eingebunden und ermöglichen einen visuellen Eindruck der Ausstattung. Wo möglich, sind diese Bilder mit Alternativtexten versehen, um auch Nutzerinnen und Nutzern mit assistiven Technologien grundlegende Informationen zugänglich zu machen.Geplante Maßnahme:
Wir prüfen derzeit, wie wir die 360°-Innenansichten künftig barrierefreier gestalten oder durch zusätzliche textliche Beschreibungen ergänzen können, um den Zugang für alle Nutzergruppen zu verbessern.Startseiten-Animation: Auf der Startseite von beachy.de wird ein animiertes Loop-Video automatisch abgespielt. Diese Animation startet unmittelbar beim Laden der Seite und kann derzeit nicht pausiert oder gestoppt werden. Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere mit kognitiven Einschränkungen, Konzentrationsproblemen oder Epilepsie, können dadurch in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden. Die fehlende Steuerbarkeit der Animation stellt einen Verstoß gegen die Anforderungen an barrierefreie Inhalte dar.
Kontrastproblematik:
Zusätzlich ist die Kontrastwirkung auf der Startseite zwischen weißem Text und den hinterlegten Animationen bzw. Grafiken stellenweise unzureichend. Dies kann insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder bei ungünstigen Lichtverhältnissen die Lesbarkeit deutlich erschweren.Geplante Maßnahmen:
Für künftige Versionen der Website ist vorgesehen, die Startseiten-Animation optional steuerbar zu gestalten, sodass Nutzerinnen und Nutzer diese pausieren oder ganz deaktivieren können. Außerdem werden die Farb- und Kontrastverhältnisse im Bereich der Animation überarbeitet, um die Lesbarkeit des Textes gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheit (insbesondere WCAG 2.1, Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1) sicherzustellen.Unvollständige semantische Struktur (Überschriften-Hierarchie): Auf verschiedenen Seiten unseres Webauftritts entspricht die Überschriftenstruktur nicht den Anforderungen an eine saubere semantische Auszeichnung. Beispielsweise folgt stellenweise auf eine h1-Überschrift direkt eine h3, ohne dass eine h2 vorhanden ist. Dies kann dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern oder anderen assistiven Technologien die Seitenstruktur nicht korrekt erfassen können.
Geplante Maßnahme:
Die betroffenen Seiten werden sukzessive überarbeitet. Ziel ist es, eine logisch aufgebaute und durchgängig korrekt ausgezeichnete Überschriftenhierarchie einzuführen, um die Orientierung und Nutzbarkeit für alle Nutzergruppen zu verbessern.
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.10.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.10.2025 überprüft.
Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für dein Feedback sowie alle weiteren Informationen spreche uns an. Benutze hierfür bitte unser Kontaktformular.
Du kannst uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Hobby-Wohnwagenwerk
Ing. Harald Striewski GmbH
Harald-Striewski-Straße 15
24787 Fockbek/Rendsburg
Telefon: 04331 606-0
E-Mail: info@hobby-caravan.de
Beschwerdeverfahren
Wenn du der Ansicht bist, dass du durch eine nicht barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt bist oder auf Barrieren stößt, die deine Nutzung einschränkt, kannst du dich an uns wenden (siehe Kontakt unten).
Sollte deine Anfrage unbeantwortet bleiben oder du mit der Antwort nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, dich an die zuständige Durchsetzungsstelle gemäß § 16 BFSG zu wenden.
Diese Stelle unterstützt dich dabei, deine Rechte im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes durchzusetzen.
Informationen zur zuständigen Durchsetzungsstelle erhältst du über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder die jeweiligen Landesbehörden, sobald diese benannt sind.
Weitere Informationen findest du unter:
https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/
Letzte Aktualisierung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 07.10.2025 überprüft und aktualisiert.